Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein – ohne Wenn und Aber
Zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik: Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf ist halbherzig. Deren Entwurf zielt noch immer darauf, ob und warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Auf den Widerstand darf es aber gerade nicht mehr ankommen. Ein „Nein“ des Opfers muss zur … Weiterlesen …
