Sachverständige bestätigen Reformbedarf beim Vergewaltigungsparagraphen

Zur gestrigen auf unseren Antrag erfolgten Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und Änderung des Vergewaltigungsparagrafen 177 im Strafgesetzbuch erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die von Deutschland unterzeichnete Istanbul Konvention des Europarates, nach der alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden müssen, macht Änderungen im deutschen Sexualstrafrecht notwendig. Diese Meinung teilte in der Anhörung des Rechtsausschusses die Mehrzahl der eingeladenen Sachverständigen.

Zahlreiche von den Sachverständigen dargestellte Fälle belegten, dass das deutsche Strafrecht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gegenwärtig nicht in dem Maße schützt, wie es sowohl der Text der Istanbul-Konvention als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vorsehen. Die Bundesregierung steht nach der Unterzeichnung der Konvention in der Pflicht, Schutzlücken im deutschen Recht zu schließen, bevor sie vom Bundestag ratifiziert werden kann.

Die Opfer von sexuellen Übergriffen müssen wissen, dass das Recht auf ihrer Seite ist. Dafür bedarf es insbesondere einer Reform der Paragraphen 177,179 Strafgesetzbuch. Bundesjustizminister Maas muss nun seinen Ankündigungen von vergangenen Dezember Taten folgen lassen und Vorschläge für die konkrete Umsetzung der Regelungen der Istanbul-Konvention im deutschen Recht vorlegen. Wir werden unseren Antrag (Drs.-Nr. 18/1969) bald in den Bundestag zur Abstimmung einbringen.