Queer.de: Reaktionen auf Karlsruher Grundsatzurteil – Die „biologistische Zweigeschlechtlichkeit überwinden“

Das Bundesverfassungsgericht beschließt in einer EU-weit einmaligen Entscheidung, dass es zukünftig mehr als nur zwei Optionen für die Angabe des Geschlechts geben muss. Bis zum 31. Dezember 2018 muss der Gesetzgeber neben den Kategorien „Mann“ und „Frau“ eine weitere dritte Option zur Angabe des Geschlechts einführen. Für Ulle Schauws, Mitglied der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, ist es eine wegweisende Errungenschaft für alle intersexuellen bzw. intergeschlechtlichen Menschen. Der weitere Schritt muss nun sein, die geschlechtliche Zwangsanpassung von intersexuellen Kindern und Jugendlichen durch medizinische Operationen zu beenden. Wir Grüne werden weiterhin für eine breite Akzeptanz kämpfen.

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