Die Welt: Die „Dritte Option“ reicht einigen noch nicht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 neben den zwei Geschlechtszuordnungen „Mann“ und „Frau“ eine weitere Option zur Angabe der Geschlechtsidentität schaffen muss. Es wird geschätzt, dass rund 100.000 intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in Deutschland leben. Für Ulle Schauws ist die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität ein wichtiger Schritt, den die Grünen schon lange fordern. „Jetzt ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Vielfalt der Geschlechter anzuerkennen und eine dritte Geschlechtskategorie einzuführen.“

Den gesamten Artikel von Sabine Menkens in Die Welt können Sie hier nachlesen.