Gewaltschutzantrag: Gefährdete Flüchtlinge in Einrichtungen besser schützen

Gerade Frauen fliehen vor Gewalt, sie erleben auf der Flucht und in den Flüchtlingsunterkünften sexualisierte Gewalt. Die Fachstellen wie Frauenberatungsstellen oder Notrufe sind schon jetzt häufig nicht ausreichend finanziell ausgestattet und können die zusätzlichen Aufgaben der Beratung und Hilfestellung für die betroffenen Frauen kaum bewältigen. Deshalb fordern wir in unserem grünen Antrag „Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser schützen“ (Drs. 18/6646) unter anderem ein Bundesprogramm, um den Zugang dieser Frauen zu Beratungs- und Schutzeinrichtungen gegen sexualisierte Gewalt für Frauen zu unterstützen und die Beratung von LSBTTI-Flüchtlingen auszubauen.

Menschen, die vor Verfolgung, vor Gefahr für Freiheit, Leib und Leben zu uns fliehen, haben ein Recht darauf, dass alles gesellschaftlich und rechtsstaatlich mögliche unternommen wird, sie vor Anfeindungen und Gewalt wirksam zu schützen.

Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften“ führte bereits dieses Jahr aus, wie sich Übergriffe, Gewalt und sexuelle Ausbeutung auch in deutschen Flüchtlingseinrichtungen fortsetzen können. Unser grüner Antrag nimmt deshalb die Situation von besonders gefährdeten Flüchtlingen in Unterkünften in den Blick, wohlwissend, dass Bedrohungen und Gewalt von außen auch immer Konsequenzen für das Zusammenleben der Flüchtlinge hat.