FAZ: „Gleiches Recht für alle“

Artikel vom 24.02.2021 von Leonie Feuerbach

Als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten wurden Homosexuelle 1949 nicht als besonders schützenswerte Gruppe ins Grundgesetz aufgenommen. Das könnte nun nachgeholt werden. […]

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„Hass und Hetzte gegen LGBTIQ steigen, darum müssen wir jetzt ihren Schutz endlich grundgesetzlich im Artikel 3 Absatz 3 verankern“, sagt auch Ulle Schauws, Bundestagsabgeordnete der Grünen. Als Anfang Oktober in Dresden zwei Männer von einem Islamisten angegriffen wurden, sei zum Beispiel überhaupt nicht thematisiert worden, dass die beiden als schwules Paar zu erkennen gewesen seien und die Tat vermutlich auch einen homophoben Hintergrund gehabt habe.

Dass die Debatte um den Begriff „Rasse“ eine andere Dynamik entwickelt hat, liegt ihrer Einschätzung nach an Ereignissen in Amerika: dem Tod von George Floyd und der „Black Lives Matter“-Bewegung. Schauws will sich diese Dynamik zunutze machen und hat im vergangenen November zusammen mit anderen Abgeordneten einen Gesetzesentwurf eingereicht, der fordert, beide Änderungen in Artikel 3 GG zusammen vorzunehmen. Das fordert auch die Kampagne „Grundgesetz für alle“.

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