nd: „Zwei Mütter im Leben, eine auf Papier“

Artikel vom 13.01.21 von Ulrike Wagner

Ist ein Hetero-Paar verheiratet, wird der Ehemann automatisch als Vater des Kindes eingetragen – unabhängig davon, ob er der biologische Vater ist. Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, kann ein Mann die Vaterschaft notariell anerkennen lassen oder sie kann gerichtlich festgestellt werden. Akkermann hat ihre Elternschaft ebenfalls vor der Geburt des Kindes notariell beurkunden lassen. Trotzdem steht sie nicht in der Geburtsurkunde. Und damit ist sie nicht alleine. […]

2019 gab es rund 11 000 gleichgeschlechtliche Elternpaare in Deutschland. Doch Standesämter und Gerichte verweigern die Eintragung des zweiten Elternteils, wenn dieser kein Mann ist – sondern weiblich, divers oder nichtbinär. Auch trans Männer werden nicht immer rechtlich als Elternteil anerkannt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, eine Verletzung des Grundgesetzes. Auch Maria Wersig, Präsidentin des Juristinnenbundes bezeichnet diese Rechtslage als diskriminierend: »Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl«, sagt sie gegenüber »nd«. Eine Reform des Abstammungsrechts sei längst überfällig.

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