Tagesschau: Kein Kompromiss bei §219a in Sicht

Seit der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel Ende letzten Jahres, wird über das Thema Abtreibung wieder stark diskutiert. Grund für die Verurteilung ist der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Er besagt, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf.  Einige Ärzt*innen führen auf ihrer Webseite „Schwangerschaftsabbruch“ unter ihrem Leistungsangebot auf und müssen sich aufgrund dessen vor Gericht verantworten. Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion, fordert vor diesem Hintergrund: Die Ärztinnen und Ärzte müssten raus aus der kriminellen Ecke.

Den gesamten Artikel von Anita Fünffinger auf tagesschau.de können Sie hier nachlesen.