MZ: Wie das Entgeltgleichheitsgesetz in Unternehmen wirkt

Seit Anfang Januar 2018 können Frauen und Männer Auskunft darüber einholen, was andere Kolleginnen und Kollegen in einer vergleichbaren Position verdienen. Mit dem Entgeltgleichheitsgesetz soll mehr Transparenz und mehr Lohngerechtigkeit hergestellt werden. Doch diese Gesetz gilt nur für Unternehmen mit mindestens 200 Mitarbeitern. „Das neue Gesetz wirkt für viel zu wenige Frauen. Zwei Drittel der Frauen in diesem Land arbeiten in kleineren Betrieben. Sie kann die Bundesregierung nicht im Regen stehen lassen“, sagte Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen.

Den gesamten Artikel von Melanie Reinsch in der Mitteldeutschen Zeitung können Sie hier nachlesen.