FR: Hitzige Debatte über Abtreibungsparagraf

Der Deutsche Bundestag diskutierte am 22. Februar 2018 über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem eigenen Gesetzentwurf die Streichung des Paragrafen, ebenfalls die Fraktion DIE LINKE. Hintergrund ist das Gerichtsurteil gegen die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis vornehmen zu lassen informiert. Hänel wurde im November 2017 zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt. Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte, dass betroffene Frauen keine Informationen dort fänden, wo sie sie erwarteten, „bei ihrer Frauenärztin“. Zudem wolle man Rechtsklarheit für die Ärzte, erklärte Schauws. Die Anzeigen gegen diese Ärzte steigen stetig. „Wir wollen nicht, dass für Abtreibungen geworben wird“, betonte Schauws. Der § 219a verhindere Transparenz.

Den gesamten Artikel von Melanie Reinsch auf Frankfurter Rundschau können Sie hier nachlesen.