ZWD: Umstrittenes Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit tritt in Kraft

Seit dem 6. Januar 2018 müssen Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunft darüber geben, wie viel eine andere Person in einer vergleichbaren Position verdient. Der nun eingeführte individuelle Auskunftsanspruch soll Entgelttransparenz für Angestellte schaffen und somit zu mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beitragen.

Ulle Schauws, frauenpolitische Expertin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, steht dem neuen Rechtsanspruch kritischer gegenüber. Das Entgelttransparenzgesetz ist „weniger als ein Placebo.“ Es bewirke nichts gegen die „unsägliche“ Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern und lasse zwei Drittel der Frauen im Regen stehen, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Und diejenigen, die individuell Auskunft erhielten über ihre ungerechte Bezahlung, lasse dieses Gesetz bei einer Klage gegen den Arbeitgeber*innen alleine.

Den gesamten Artikel von Rita Schuhmacher im Zweiwochendienst Politikmagazin können Sie hier nachlesen.