FAZ: Abtreibungsärztin verurteilt – Ein umstrittener Paragraph

In Deutschland ist das Werben für Schwangerschaftsabbrüche durch § 219a des Strafgesetzbuchs verboten. Das Wort Werben wird in dem Paragrafen jedoch weit gefasst. Auf der Webseite informiert die Ärztin Kristina Hänel über die Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis vornehmen zu lassen. Der Fall wurde vor dem Gießener Amtsgericht am 24. November 2017 verhandelt. Ulle Schauws, frauenpolitische Expertin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, war bei dem Prozess dabei, um die Ärztin Kristina Hänel zu unterstützen. Für Ulle Schauws zeigt das Urteil gegen Hänel, dass „Unklarheit darüber herrscht, was der Paragraph 219a aussagt“. Er müsse abgeschafft werden, und die Grünen setzten sich für eine fraktionsübergreifende Lösung ein.

Den gesamten Artikel von Sarah Kempf in der FAZ können Sie hier nachlesen.