Das Parlament: Schutzbedürftig – Die Ein- und Ausfuhr von Antiken, Kunstwerken und anderen Kulturgütern soll stärker reglementiert werden

Den gesamten Artikel von Alexander Weinlein in Das Parlament können Sie hier nachlesen.

Das Listenprinzip soll nun umgedreht und der Import nur bei Vorlage „geeigneter Unterlagen“, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann, erlaubt sein. Dies sind nach dem Gesetzestext „insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates“ – allerdings nur, wenn sie „nach dem Recht des Herkunftstaates erforderlich sind“. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ulle Schauws, hält diese Formulierung für „noch immer zu lax“, ein klarer Herkunftsnachweis werde nicht gefordert. Dies würde auch von Fachleuten kritisiert und es stelle sich die Frage, warum dies nicht berücksichtigt worden sei. „Waren die Eingaben der Händlerlobby am Ende doch wichtiger?“, fragte Schauws an Grütters gewandt.