Zur heutigen Abstimmung zur sogenannten Mietpreisbremse erklärt Ulle Schauws, MdB

Kurz vor der Bundestagswahl 2013 hat Angela Merkel den Mieterinnen und Mietern in Deutschland eine Mietpreisbremse versprochen. Damit hat sie eine zentrale wohnungspolitische Forderung der Grünen Fraktion aufgegriffen. Wir haben uns bereits in der letzten Wahlperiode für eine Begrenzung der Wiedervermietungsmieten eingesetzt. Die schnelle Einführung der Mietpreisbremse wurde aber von der Union immer wieder blockiert. Letztendlich hat es über 500 Tage gedauert, bis wir sie heute im Deutschen Bundestag beschließen können. Damit ist ein kleiner Schritt in Richtung Mieterschutz und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum getan. Aber die Mini-Mietpreisbremse der Großen Koalition bleibt eine Mogelpackung und weit hinter den Erwartungen zurück. Sie wurde durch die Union verzögert, durchlöchert und mit zahlreichen Hürden versehen. Die Bundesländer und Kommunen werden es sehr schwer haben, die Mietpreisbremse vor Ort schnell umsetzen zu können.

Trotz der Kritik von Mieterverbänden, Bundesländern und Kommunen hat sich die Große Koalition gegen eine robuste Mietpreisbremse und für den Minimalkonsens auf Kosten der Mieterinnen und Mietern entschieden. Wir wollten mit unseren beiden Änderungsanträgen die schlimmsten und mieterfeindlichsten Regelungen noch verhindern. Zum einen sieht der schwarz-rote Gesetzentwurf vor, dass Mieter erst formal Einspruch einlegen müssen, um ihr Recht auf die Mietpreisbremse durchzusetzen. Eine solche Rügepflicht ist dem Mietrecht fremd. Zum anderen dürfen umfassend modernisierte Wohnungen nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Das wird in angespannten Wohnungsmärkten zu Luxusmodernisierungen anreizen, um die sogenannte Mietpreisbremse zu umgehen. Der SPD- Abgeordnete Siegmund Ehrmann und die CDU-Abgeordnete Kerstin Radomski haben dieser unsinnigen und unnötigen Regelung heute zugestimmt, sinnvolle Änderungsanträge der Grünen leider abgelehnt. Zum Schaden auch der Mieterinnen und Mieter in Krefeld.