Süddeutsche Zeitung: „Eiertanz von vorne bis hinten“

Artikel vom 16.02.2021 von Viktoria Spinrad

Kristina Hänels letzte Hoffnung liegt in Karlsruhe. Seit mehr als drei Jahren wehrt sich die Gießener Ärztin gegen eine Verurteilung, weil sie auf der Homepage ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Bisher ohne Erfolg: 2017 entschied das Amtsgericht Gießen, dass es sich dabei um unerlaubte Werbung handle. Hänel legte Revision ein, doch sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigten das Urteil. Seit vier Wochen ist Hänel, längst eine Ikone der deutschen „Pro-Choice“-Bewegung, rechtskräftig verurteilt. „Das ist schon schmerzhaft“, sagt sie. […]

Bei den Grünen sieht man auch weiterhin Handlungsbedarf: „Informationen über medizinische Leistungen dürfen keinen Straftatbestand darstellen“, sagt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik.

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