Diskriminierung von Regenbogenfamilien beenden, Adoptionsrecht modernisieren

Gemeinsame Pressemitteilung vom 03.07.2020

Zur Ablehnung des Adoptionshilfegesetzes durch den Bundesrat erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es ist ein Erfolg der grün mitregierten Länder, dass der Bundesrat dem Adoptionshilfegesetz in seiner jetzigen Form, das offensichtlich verfassungswidrig die Diskriminierung von Regenbogenfamilien verschärfen sollte, seine Zustimmung verweigerte.

Zwar ist eine Reform des Adoptionsrechts lange überfällig. Das Wohl und die Interessen von Kindern müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Und tatsächlich geht das vorgelegte Adoptionshilfegesetz in einigen Punkten in die richtige Richtung, hin zu mehr Offenheit und Begleitung bei Adoptionen. Allerdings haben Ministerin Giffey und die CDU/CSU mit ihrer sturen Haltung dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zum Scheitern gebracht.

Der erste große Fehler passierte im SPD-geführten Ministerium mit dem Verfassen eines Gesetzentwurfes, der die verfassungswidrige Diskriminierung von lesbischen Paaren verschärft. Danach blockierte die Union alle Versuche der Grünen, das Gesetz zu verbessern und in einer verfassungskonformen Fassung zu beschließen.

Sowohl die Grüne Bundestagsfraktion als auch die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung haben sich konstruktiv an dem Gesetzgebungsprozess beteiligt und hätten dem Gesetz zur Adoptionshilfe ohne die Beratungspflicht für Zwei-Mütter-Familien auch zugestimmt. Leider hat die Koalition zunächst den Änderungsantrag der Grünen Bundestagsfraktion und dann die Vermittlungsversuche der grün mitregierten Länder abgelehnt.

Nun muss das ganze Verfahren von vorne beginnen. Wir als Grüne werden uns weiterhin für die längst überfällige Modernisierung des Adoptionsrechts einsetzen. Gleichzeitig werden wir keinen diskriminierenden Regelungen zustimmen.

Mit dem heutigen Erfolg ist allerdings lediglich die Verschärfung der bestehenden Diskriminierung abgewendet worden. Das geltende Abstammungsrecht benachteiligt weiterhin Kinder aus Regenbogenfamilien und muss dringend reformiert werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium längst eine Reform versprochen. Geschehen ist leider nichts, außer dass ein Grüner Gesetzentwurf im Februar dieses Jahres von der Koalition abgelehnt wurde.