taz: Nach Diskriminierung in der DDR Noch keine Lesbe entschädigt

Wer von „175ern“ spricht, meint wegen ihrer Sexualität verurteilte Männer. Jahrzehntelang wurden Schwule in der Bundesrepublik nach Paragraf 175 strafrechtlich verfolgt. Die Sexualität von Frauen hingegen war kein Bestandteil des Paragrafen – anders in der DDR. Dort regelte der Paragraf 151, dass gleichgeschlechtlicher Sex bis zum Alter von 18 Jahren bestraft wurde, auch unter Frauen.

Rund 4.300 Personen, schätzt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, wurden in der DDR nach Paragraf 151 mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, 1988 wurde er ersatzlos gestrichen. 2017 wurden die Verurteilten rehabilitiert und können seitdem beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Entschädigung auf bis zu 3.000 Euro pro Urteil stellen. Nur: Bislang wurde keine einzige Frau für ihre Verurteilung entschädigt.Anzeige

Das geht aus einer schriftlichen Frage der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws, an das Bundesjustizministerium hervor, die der taz vorliegt. „Bis zum heutigen Tag“, so das Ministerium, habe noch keine Frau einen Antrag auf Entschädigung gestellt – „es konnte daher auch noch keine Entschädigung ausgezahlt werden“.

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