Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Übrig bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nur die wenigsten Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht.
Außerdem kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht. Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren. Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert, dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werden als typische Männerjobs.
Frauen sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf dem Papier.
Es bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht viel auf dem Spiel.