Umgang mit Raubkunst bedarf Neuregelung

Zur Blockade des Gesetzes zur Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut durch Kanzleramt und Finanzministerium erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Kulturpolitik:

Der koalitionsinterne Streit um die rechtliche Regelung im Umgang mit Raubkunst unterstreicht das desaströse Bild, das die Große Koalition seit Jahren bei diesem Thema bietet. Schon im Oktober 2015 hatte eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht, dass neben einer deutlichen finanziellen, personellen und institutionellen Stärkung der Provenienzforschung auch neue gesetzliche Regelungen notwendig sind, um  den Handel mit Raubkunst zu erschweren und ihre Rückführung an die legitimen Eigentümer zu erleichtern. Wir haben bereits vor über einem Jahr einen Antrag in den Bundestag eingereicht, durch den es deutlich erschwert würde, Eigentum an Raubkunst zu erwerben. Außerdem wären Auktionshäuser gezwungen, mehr Verantwortung für die Herkunft der von ihnen für zum Teil hohe Summen veräußerten Kunstwerke zu übernehmen.

Vier Jahre nach dem Schwabinger Kunstfund stellt sich nun das Kanzleramt zum wiederholten Male gegen die rechtliche Einschätzung des Justizministeriums und streitet rechtlichen Handlungsbedarf ab. Nach Abschluss der Task Force konnten nur vier Bilder der Sammlung Gurlitt den legitimen Erben zurückgegeben werden. Es erscheint, dass Staatsministerin Grütters, die für ihr umstrittenes Kulturgutschutzgesetz heftigen Widerstand aus dem Kunst- und Auktionsbereich erleben musste, vor einer weiteren Auseinandersetzung zurückschreckt und dafür nun Justizminister Maas ausbremst. Das von ihr initiierte Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg ist zwar ein erster Schritt, um die Provenienzforschung in Deutschland zu stärken, die Rückführung von Raubkunst aus Privatsammlungen bleibt aber weiterhin vom guten Willen der unrechtmäßigen Besitzer abhängig.

Hier finden Sie unseren Antrag: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen