„Nein heißt Nein“ – Reform des Sexualstrafrechts

Heute fand im Plenum des deutschen Bundestages die erste Lesung des grünen „Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung“ statt.

Hintergrund ist, dass nach der sogenannten Istanbul-Konvention alle Formen vorsätzlich nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe gestellt werden müssen. Der Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen sowie der Deutsche Juristinnenbund haben eine Vielzahl bedrückender Fälle zusammengestellt, die Schutzlücken im deutschen Sexualstrafrecht aufzeigen und deshalb dringend geschlossen werden müssen. Nach langem Zögern hat auch Bundesjustizminister Maas Handlungsbedarf erkannt und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser greift allerdings zu kurz und wird zudem vom Kanzleramt blockiert, weil man dort keinen Reformbedarf sieht. Mit der Einbringung unseres eigenen weitergehenden Gesetzentwurfs wollen wir den Druck zur Reform des §177 StGB erhöhen.

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