Seit 20 Jahren der Gleichstellung verpflichtet

Anlässlich des 20-jährigen Jahrestags der Ergänzung des Grundgesetzes um die Pflicht zur Förderung der Gleichberechtigung sagt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Frauenministerin Merkel setzte die Forderung nach Gleichberechtigung von Mann und Frau am 15.11.1994 auf Druck der Frauenbewegung durch. Erstmals wurde es als staatliche Aufgabe festgelegt, Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier darzustellen, sondern aktiv zu fördern und zu unterstützen. Der Jahrestag der Grundgesetzänderung sollte uns daran erinnern, die Förderung der Gleichberechtigung voranzutreiben.

Doch kommt die Regierung der Kanzlerin dem Verfassungsauftrag nicht wirklich nach. Bis heute hat die Bundesregierung keine Frauenquote verabschiedet. Und das geplante Gesetz wackelt: Die CSU blockiert die Frauenquote, die ehemalige Frauenministerin Merkel schaut dabei nur tatenlos zu. Ein Entgeltgleichheitsgesetz, das verhindern könnte, dass Frauen circa 22Prozent weniger verdienen als Männer, steht in weiter Ferne. Vor allem Frauen sind von Altersarmut bedroht. Wir fordern die Bundesregierung auf, die vorliegenden Antworten auf diese Probleme endlich umzusetzen.

Am 15. November 1994 gab es eine wichtige Änderung des Grundgesetzes: Artikel 3, der die Gleichbehandlung der Menschen regelt und das Grundrecht „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ festschreibt, wurde um den Zusatz ergänzt, dass der Staat die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern hat und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.