Das Klimaanpassungsgesetz tritt in Kraft

Das Klimaanpassungsgesetz tritt am 1.7. in Kraft. Klimaanpassung sichert unsere Lebensgrundlagen. Deswegen werden wir dafür sorgen, dass unser Land auf Hitze, Dürre und Überschwemmungen vorbereitet ist. Mit dem Klimaanpassungsgesetz schaffen wir die nötige Resilienz, um weiterhin sicher und gut leben zu können – ohne Wasserknappheit, Nahrungsmittelmangel oder starke Verluste in der Tier- und Pflanzenwelt. Die Klimaerhitzung hat auch finanzielle und wirtschaftliche Folgen, die wir mit einer zielgerichteten Klimaanpassung langfristig abmildern können. Für eine intakte Umwelt, Sicherheit und Wohlstand.

Immer öfter treten Extremwetterereignisse auf, die Städte immer heißer werden lassen und Starkregenereignisse, die dazu führen, dass unsere Städte sprichwörtlich überlaufen.

Wir wollen unsere Städte und Dörfer nach dem Prinzip der Schwammstadt umbauen, so dass ökologisch hochwertige und diverse Grünflächen bei Starkregenereignissen wie ein Schwamm für die Wassermassen wirken.

Über das Programm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel haben wir 53 Städte und Dörfer im gesamten Bundesgebiet mit 100 Millionen Euro bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.

Neben diesem Förderprogramm sind Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel auch über andere Programme förderfähig. Hierzu zählen beispielsweise das „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Städtebauförderung, dass über die Förderprogramme der Bundesländer abgewickelt wird.

https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/WachstumUndNachhaltigeErneuerung/20240229_Impulswirkung_Klima.html

Auch über das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ können Hochwasserlagen etwa durch die Renaturierungen von Flüssen und mit Maßnahmen zur Klimaanpassung beherrschbarer werden.

https://www.gruene-bundestag.de/themen/klimaschutz/natuerlicher-klima-und-artenschutz