Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern

Ulle Schwaus (Buendnis 90/Die Gruenen), MdB / Photothek, Kira Hofmann

In vielen Regionen Deutschlands ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr verlässlich gewährleistet. Aber wir sind der Meinung, dass es nicht vom Wohnort oder Trägerschaft eines Krankenhauses abhängen darf, ob Frauen in Deutschland Zugang zu einer medizinischen Leistung erhalten. Daher haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir verbindliche Vorgaben fordern, um Schwangerschaftsabbrüche flächendeckend zu sichern, sie in der ärztlichen Ausbildung zu verankern sowie telemedizinische Angebote auszubauen. Selbstbestimmung darf nicht vom Wohnort abhängen. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Länder in die Verantwortung nehmen.

Hintergrund unseres Antrags ist u.a. der Fall um Prof. Volz in Lippstadt. Prof. Volz hat im Lippstädter Krankenhaus medizinische Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt bei Schwangeren, die ihre Schwangerschaft aufgrund von Komplikationen beenden müssen. Im letzten Jahr wurde die Klinik jedoch von einem neuen, katholischen Träger übernommen. Der neue Träger hat Prof. Volz verboten, weiterhin medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowohl in der Klinik als auch in seiner privaten Praxis. Gegen diese Weisung hat Prof. Volz geklagt. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt.  Weitere Infos hier: https://innn.it/keinmord

Ulle Schauws: „Es ist aber gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten. Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Allemal, wenn sie staatliche Gelder bekommen.

Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden können.“

Mehr Infos hier: https://taz.de/Arzt-verklagt-Klinik/!6150917/

Interview mit Ulle: https://taz.de/Gruene-ueber-Schwangerschaftsabbrueche/!6152249/

Antrag: https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103909.pdf