Interfraktioneller Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und SSW wollen Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen Interfraktionelle Gruppe reicht im Gruppenantragsverfahren Gesetzentwurf zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen und Antrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer im Deutschen Bundestag ein.

Partei- und fraktionsübergreifend haben heute 236 Abgeordnete zwei Gruppenanträge bei der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas (SPD), eingereicht, um noch in dieser Legislaturperiode über die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Deutschen Bundestag zu beraten. Die Abgeordneten stellen dabei fest, dass die gegenwärtige Rechtslage eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie der Schwangeren darstelle.

Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen):

Dieser Antrag ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Frauen. Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung Schwangerer und durch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen konkret ändern.

Carmen Wegge (SPD):
„Die aktuelle Rechtslage berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht weiter im Strafrecht geregelt sein, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Zur selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens brauchen wir bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens deutlich besser in Einklang bringen und der Stigmatisierung betroffener Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte einen Riegel vorschieben.“

Dass wir jetzt gemeinsam diesen Gesetzentwurf einbringen, haben wir den zahlreichen Frauen und Aktivist*innen zu verdanken, die sich seit Jahrzehnten für das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung einsetzen. Die unabhängige Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung hat eine wesentliche Grundlage für unsere Entwürfe geliefert.
Die große Mehrheit der Bevölkerung ist für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs. Nun liegt es an jeder und jedem einzelnen Abgeordneten, den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen ins Auge zu blicken und sich für eine zeitgemäße Regelung zum Schwangerschaftsabbruch einzusetzen. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam ergreifen.

Konkret beinhaltet der Gesetzentwurf:

Schwangerschaftsabbrüche werden nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt

In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12. Woche nach Empfängnis) ist der mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärztinnen und Ärzte nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig.

Die gesetzliche Beratungspflicht bleibt bestehen, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei.

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Allen Antragssteller*innen ist wichtig, dass der Schutz des ungeborenen Lebens sowie das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht werden.