Ändert die Rollen- und Machtverhältnisse!

Gastbeitrag von Ulle Schauws und Susanne Menge in der Frankfurter Rundschau vom 06.11.2022

So unterschiedlich die Geschichten von ungewollt Schwangeren in Ecuador, Polen, Ägypten, Namibia, Deutschland oder den USA sind – weltweit ist das Recht, selbst über die eigene Sexualität zu bestimmen und sich frei für oder gegen Kinder zu entscheiden, staatlich kontrolliert, niemals dauerhafte Regelung und als erkämpfte Errungenschaft in vielen Ländern massiv bedroht.

Die Entscheidung des US-Supreme Court, das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ zu kippen, das den Schwangerschaftsabbruch seit 1973 verfassungsmäßig garantierte, ist der aktuellste Rückschlag im Kampf für sexuelle Selbstbestimmung. Das Urteil bedeutet, dass unter großen Gesundheitsrisiken illegal abgetrieben wird oder dass Kliniken erst nach einer Diagnose einer lebensbedrohlichen Schwangerschaft diese beenden.

Die Ampel-Koalition hat mit der Abschaffung des Paragrafen 219a einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung reproduktiver Rechte unternommen. Ärzt:innen können nun über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne dafür kriminalisiert zu werden. Nach wie vor sind Abbrüche in Deutschland jedoch im Strafrecht geregelt unter §218 Strafgesetzbuch (StGB) und nur bedingt unter einer Pflichtberatung und dreitägigen Wartezeit straffrei. Regelmäßig wird Deutschland dafür vom UN-Menschenrechtsrat gerügt.

Weltweit haben 257 Millionen (junge) Frauen keinen Zugang zu modernen Verhütungsmethoden. Jede zweite Schwangerschaft ist unbeabsichtigt oder ungewollt. Millionen junge Frauen machen wegen ungeplanten Schwangerschaften keinen Schulabschluss. In Krisen- und Konfliktregionen ist das Risiko für Frauen, aber auch LGBTIQ, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden, immens.

Diese nicht unbekannten Daten bestätigen eindrucksvoll, wie dringend notwendig eine Neuausrichtung der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik ist, insbesondere vor dem Hintergrund der immer kleiner werdenden internationalen Allianz für sexuelle Selbstbestimmung als grundlegendes Menschenrecht.

Die schwedische Regierung will die erfolgreiche feministische Außenpolitik nicht fortsetzen. Schweden war seit 2014 hier Vorreiterin. In der neuen italienischen Regierung wurde das Familienministerium mit einer Abtreibungsgegnerin besetzt. In Polen und Ungarn schränken autokratische Regierungen Frauen- und Minderheitenrechte ein. Inmitten dieser international vernetzten antifeministischen Bewegungen kommt Deutschland eine wichtige Rolle zu.

Maßgeblich für die Durchsetzung sexueller Selbstbestimmung ist der finanzielle Einsatz für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR). Unter diesem Fachbegriff werden alle Aspekte der selbstbestimmten Sexualität und Fortpflanzung gefasst.

Ein Blick in den aktuellen Bericht „Donors Delivering on SRHR“ zeigt, dass Deutschland in der Vergangenheit zu wenig getan hat. Zwar war es im Jahr 2020 mit 528 Millionen US-Dollar einer der größten Geber im Bereich SRGR, hat aber anteilig lediglich 1,8 Prozent des Etats für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit investiert. SRGR erhielt eindeutig keine Priorität in der Vorgängerregierung. Das hat sich nun geändert: 93 Prozent aller neuen Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit sollen schrittweise bis 2025 der Gleichstellung der Geschlechter dienen.

Der uneingeschränkte Zugang aller Menschen zu modernen Verhütungsmethoden würde laut Guttmacher-Institut die Anzahl der unbeabsichtigten Schwangerschaften, der unsicheren Abtreibungen und die Müttersterblichkeit um jeweils zwei Drittel verringern. Millionen Menschen hätten bessere Chancen auf Bildung und ein Einkommen.

Sexuelle Selbstbestimmung sicherzustellen ist mehr als eine individuelle Frage für oder gegen eine Schwangerschaft. Es ist die entscheidende Bedingung für Chancengerechtigkeit und ein freies Leben, das auch frei von (staatlicher) Gewalt geführt werden kann. Daher ist das Engagement für sexuelle Selbstbestimmung auch zentral für die Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik. Und zwar nicht, weil es sich primär an Frauen richtet.

Feministische Politik bedeutet, das Interesse besonders schützenswerter Gruppen in den Mittelpunkt zu stellen und tradierte Rollen- und Machtverhältnisse zu ändern. Der Einsatz für die sexuelle Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren ist daher handlungsleitend für feministisches Regierungshandeln.