Der Paragraf 219a ist Geschichte

Zu der am Freitag, den 24. Juni im Bundestag beschlossenen Streichung des Paragrafen 219a StGB erklärt Ulle Schauws, grüne Bundestagsabgeordnete für Krefeld, Moers und Neukirchen-Vluyn:

„Der Paragraf 219a ist Geschichte. Das hat der Bundestag an diesem Freitag mit klarer Mehrheit beschlossen. Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird endlich aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte haben damit endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Darauf haben viele Menschen gewartet. Seit 2017 habe ich mich als verantwortliche Abgeordnete der Grünen für die Streichung von §219a vehement eingesetzt, gemeinsam mit meiner Partei. An dieser Stelle ist auch all denjenigen zu danken, insbesondere den betroffenen Ärztinnen und Ärzten, die sich für die Rechte ungewollt Schwangerer einsetzen und mit ihrem unermüdlichen Engagement den Weg für die Streichung bereitet haben. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen. Das ist jetzt umgesetzt.

Die Streichung war notwendig und überfällig. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten, mussten strafrechtliche Sanktionen fürchten. Der Vorwurf, dass medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche „Werbung“ sein könnten, ist widersprüchlich. Denn Ärztinnen und Ärzte sind von Berufs wegen zur Aufklärung und Weitergabe von Informationen zu zulässigen medizinischen Behandlungen, zu denen auch Schwangerschaftsabbrüche gehören, verpflichtet. Er ist aber auch stigmatisierend und belastend für die Ärztinnen und Ärzte und für ungewollt Schwangere. Mit der Streichung des Paragrafen 219a ist jetzt endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Wir bringen ihrer Arbeit und der der Schwangerschaftsberatungsstellen als einem wichtigen Teil guter Gesundheitsversorgung für Frauen die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Das ist eine unserer Zeit angemessene Gesellschaftspolitik. Als nächsten Schritt muss die immer schwieriger werdende medizinische Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in den Blick genommen werden, weil der Rückgang von Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche durchführen, enorm gestiegen ist. In Krefeld geht es noch eine Praxis, in der Abbrüche möglich sind. Als Koalition setzen wir in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln und die Versorgungslage zu verbessern“, so Schauws.