Mein Beitrag zur Streichung des §219a

Rede vom 27.04.2022

Die #NoAfD hat kurzfristig eine Debatte zum Paragrafen #219a StGB anberaumt. Mit ihrem rückwärtsgewandten Frauenbild wollen sie natürlich an 219a festhalten und ungewollt Schwangeren Informationen über Schwangerschaftsabbrüche vorenthalten. Paragraf 219a StGB verbietet es Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, über Methode und Ablauf eines Abbruchs öffentlich, d.h. beispielsweise auf ihrer Homepage zu informieren. Dies hat immer wieder dazu geführt, dass Abtreibungsgegner*innen gezielt Ärzt*innen angezeigt haben und es auch zu Verurteilungen kam. Die nach 219a StGB verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde das bekannte Gesicht einer ganzen Bewegung, die sich für das Recht auf Informationen für ungewollt Schwangere und für Rechtssicherheit für Ärzt*innen eingesetzt hat. Als Ampelkoalition werden wir den Paragrafen 219a zügig streichen.

Darüber hinaus werden wir uns für eine bessere medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch einsetzen! Mit einer verbesserten Ausbildung und mehr Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten und perspektivisch auch einer Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche, so wie es auch die UN-Frauenrechtskonvention #CEDAW fordert und die #WHO es vorsieht. Darüber hinaus werden wir eine Kommission einsetzen, die eine außerstrafgesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen prüft, denn Schwangerschaftsabbrüche sind eine medizinische Leistung und das Strafrecht ist kein geeigneter Regelungsort.

#wegmit219a #freesafelegal #feminism #prochoice #sexuelleSelbstbestimmung