GRÜN WIRKT. FÜR EINEN FEMINISTISCHEN AUFBRUCH!

Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Bezug auf frauenpolitische Themen

1. Gleichstellungspolitik

  • Wir haben erreicht, dass zukünftig alle politischen Entscheidungen und Gesetze durch einen Gleichstellungs-Check auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen hin überprüft werden müssen
  • Wir werden das Gender Budgeting weiterentwickeln und gezielt einsetzen sowie den Gender Data Gap schließen.
  • All diese Maßnahmen werden getragen von einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, die uns dem Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu erreichen, deutlich näher bringen und die Gleichstellungspolitik krisenfest und zukunftssicher machen soll.

2. Gewaltschutz

  • wir setzen die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam um
  • wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln
  • wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen
  • wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen
  • flächendeckende vertrauliche Beweissicherung
  • wir berücksichtigen die Bedarfe von Frauen mit Behinderung oder geflüchteter Frauen sowie queerer Menschen
  • mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen.
  • Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren
  • Präventive Täterarbeit bauen wir aus
  • wir wollen ein starkes Bündnis gegen Sexismus
  • geschlechtsspezifische Beweggründe für Straftaten werden in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufgenommen
  • wir werden den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung umsetzen eine unabhängigen Monitoringstelle einsetzen
  • wir werden die ILO Konvention Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifizieren
  • wir werden ein unabhängiges Zentrum für Safe Sport einrichten, um den Schutz vor physischer, psychischer und insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport zu verbessern.

3. Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit

  • Den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen werden wir überall – in der Stadt und auf dem Land – ermöglichen und absichern, ohne dass ungewollt Schwangere weite Wege zurücklegen müssen.
  • Schwangerschaftsabbrüche werden Teil der Gesundheitsversorgung mit einer grundsätzlichen Kostenübernahme
  • Wir werden die Informationslage zum Schwangerschaftsabbruch verbessern, weil wir § 219a StGB endlich abschaffen und damit Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen.
  • Schwangerschaftsabbrüche werden wir in der Aus- und Weiterbildung von Ärzt*innen verankern und so dazu beitragen, dass diese entsprechend moderner Erkenntnisse durchgeführt werden.
  • Um eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs zu prüfen, setzen wir eine Kommission ein.
  • Gegen Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen und Praxen werden wir gesetzliche Maßnahmen ergreifen
  • Kosten für Verhütungsmittel für Geringverdienende künftig übernommen. Für alle anderen sollen Krankenkassen die Kosten als freiwillige Leistungen erstatten können.
  • wir werden die Forschungsförderung für Verhütungsmittel anheben.
  • Wir werden einen Nationalen Aktionsplan „Gesund rund um die Geburt“ aufsetzen.
  • Ungewollt Kinderlose werden wir besser unterstützen und bestehende Diskriminierungen bei künstlichen Befruchtungen beseitigen – diese werden in Zukunft unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität anteilig förderfähig sein.
  • Darüber hinaus haben wir uns auf die Übernahme der Kosten der PID und der Zulassung von Embryonenspenden im Vorkernstadium und des „elektiven Single Embryo Transfer“ verständigt.
  • Wir werden zudem die geschlechtsbezogenen Unterschiede in der medizinischen Versorgung, in den Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der medizinischen Forschung stärker berücksichtigen – und die Gendermedizin als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung verankern.

4. Repräsentanz von Frauen

  • Wir stärken die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der gesetzlichen Krankenkassen.
  • In weiteren Bereichen konnten wir wichtige Ziele verankern, wie die Stärkung von Frauen im Handwerk, in Start-ups und mit besserem Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen. Hürden für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Finanzierungen und Förderungen bauen wir ab. 

5. Steuerrecht und Equal Pay

  • Wir werden die Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren überführen und dadurch insbesondere die negativen Folgen für den Bezug von Lohnersatzleistungen wegfallen.
  • Es ist uns gelungen, das Bekenntnis zur Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes und die Einführung einer verbandlichen Prozessstandschaft festzuschreiben. Im Falle einer Klage sollen Verbände die Prozessführung übernehmen können und Betroffene sind nicht auf sich allein gestellt.

6. Internationale feministische Politik

  • Wir werden uns innerhalb der EU und international für eine fortschrittliche Gleichstellungspolitik einsetzen.
  • Wir stehen für die Einhaltung internationaler Abkommen wie der Istanbul-Konvention oder CEDAW, aber auch für die Aufgabe der Blockadehaltung gegenüber gleichstellungspolitisch relevanter EU-Richtlinien.
  • Dass es auch in der internationalen Politik zukünftig feministischer zugehen wird, zeigt unsere Verständigung auf eine „Feminist Foreign Policy“ und einen Gender-Aktionsplan für die Entwicklungszusammenarbeit.
  • Wir werden die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken sowie den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ weiterentwickeln.

7. Entlastung für Familien und Alleinerziehende

  • Wir werden die Partnermonate beim Elterngeld ausweiten und einen dreimonatigen Kündigungsschutz im Anschluss an die Elternzeit festlegen
  • Wir werden die Brückenteilzeit für mehr Menschen zugänglich machen und mehr Zeitsouveränität für die Menschen schaffen, die Angehörige oder Nahestehende pflegen.
  • haushaltsnahen Dienstleistungen für besonders Belastete und Steuergutschriften für Alleinerziehende konnten in den Vertrag aufgenommen werden.
  • Die größten und sicher spürbarsten Erfolge stellen die Einigung auf eine Kindergrundsicherung und den Mindestlohn dar, um von Armut bedrohten Familien und Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, frei von staatlichen Transfermaßnahmen leben zu können und insbesondere die Berufe im sogenannten Niedriglohnsektor aufwerten zu können.
  • Beim Bürgergeld werden wir Frauen gezielt mit passenden Angeboten unterstützen und insbesondere Müttern von kleinen Kindern Angebote in Teilzeit (z. B. Teilzeitausbildungen) machen.
  • Im Arbeitsmarktbereich, speziell im Jobcenter, wollen wir Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund besonders fördern und Angebote stärker mit der Sprachförderung im alltagspraktischen Zusammenhang verknüpfen.

Aus unserer Sicht setzt der Vertrag einen guten Rahmen, um künftig effektive und progressive, intersektionale und internationale Gleichstellungspolitik mit Leben füllen zu können – dazu hat sich die kommende Bundesregierung verpflichtet.

Hier geht es zum Koalitionsvertrag: https://cms.gruene.de/uploads/documents/2772416377591633692675756355235581970.pdf