Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Bezug auf LSBTIQ
1. Antidiskriminierungspolitik allgemein
- Sicherstellung der Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: angemessene Ausstattung mit Personal und Budget, Stärkung ihrer Kompetenzen sowie Wahl der Leitung vom Bundestag
- flächendeckender Ausbau und nachhaltige Finanzierung (20 Mio. pro Jahr) eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung (in Kooperation mit den Ländern)
- Evaluation und Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Schließung der Schutzlücken, Verbesserung des Rechtsschutzes und Ausweitung des Anwendungsbereichs)
2. Art. 3 Abs. 3 GG
- Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität und Ersetzung des Begriffs „Rasse“
3. Aktionsplan
- ressortübergreifender Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit eigenem Haushaltstitel i.H.v. 70 Mio. Euro pro Jahr
- Unterstützung der Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit,
- Förderung der Angebote für ältere LSBTI
- Diversity Management in der Arbeitswelt (insbesondere im Mittelstand und im öffentlichen Dienst)
- dauerhafte Absicherung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Bundeshaushalt auf deutlich höherem Niveau
4. Hasskriminalität
- explizite Aufnahme geschlechtsspezifischer und homosexuellenfeindlicher Beweggründe in den Katalog des § 46 Abs. 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung)
- separate Erfassung von Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen durch die Polizeien von Bund und Ländern
5. Regenbogenfamilien und Modernisierung des Familienrechts
- Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht („Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“)
- Ermöglichung der Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt vor der Empfängnis
- Ermöglichung einer Elternschaftsanerkennung auch außerhalb der Ehe und unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person
- Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ für soziale Eltern und Weiterentwicklung zu einem eigenen Rechtsinstitut, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann
- Einführung des Instituts der Verantwortungsgemeinschaft (rechtlich relevante Übernahme der Verantwortung zwei oder mehr volljähriger Personen jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe)
- diskriminierungsfreie Förderung künstlicher Befruchtung auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität
6. Trans- und intergeschlechtliche Menschen
- Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz (Verfahren beim Standesamt, Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote)
- vollständige Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen von der GKV
- Beseitigung der Umgehungsmöglichkeiten im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind
7. Blutspende
- Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie transgeschlechtlichen Personen (nötigenfalls auch gesetzlich)
8. Konversionsbehandlungen
- Aufhebung der Strafausnahmen in Bezug auf Erziehungsberechtigten
- Prüfung eines vollständigen Verbots an Erwachsenen
9. Queere Geflüchtete
- Überprüfung des Asylverfahrens für queere Verfolgte (z.B. Dolmetscher, Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr),
- sicherere Unterbringung
- Einrichtung besonderer Rechtsberatung
10. Europäische Union
- Anerkennung von Regenbogenfamilien und in der EU geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen
- „Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen.“
11. Außenpolitik
- Einsatz für eine an den Yogyakarta Prinzipien orientierte Konvention der Vereinten Nationen für LSBTI-Rechte
- Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und marginalisierter Gruppen wie LSBTI
Hier geht es zum Koalitionsvertrag: https://cms.gruene.de/uploads/documents/2772416377591633692675756355235581970.pdf