Legal Tribune Online: „Kritik an der Karls­ruher Gebärpf­licht“

Artikel von Dr. Christian Rath vom 30.08.2021

Das Tagungsmotto „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“ klang nach einem historischen Rückblick. Aber der Jahrestag war vor allem Anlass zu einer aktuellen Analyse und zu ambitionierten Forderungen. Zur Planungsgruppe des Kongresses gehörten Vertreterinnen von Pro Familia, Arbeiterwohlfahrt, dem Bündnis sexuelle Selbstbestimmung und der Humboldt-Uni Berlin. Gefördert wurde der Kongress vom Bundesfamilienministerium.

Der Schwangerschaftsabbruch wurde 1871 nicht zum ersten Mal für strafbar erklärt. Aber seit damals das neue Reichsstrafgesetzbuch in Kraft trat, hat das Abtreibungsverbot die Paragrafennummer 218. Umstritten ist dieser Paragraf schon lange. Doch jahrzehntelang gelang keine Reform. Erst die moderne Frauenbewegung setzte 1974 eine Fristenlösung durch: Der Schwangerschaftsabbruch wurde erlaubt, wenn er in den ersten zwölf Wochen durchgeführt wurde. […]

Über die politischen Folgerungen diskutierten dann vier Politikerinnen von SPD, Linke, Grünen und FDP. Trotz mehrfacher Einladung nahm seitens der CDU/CSU niemand teil. Im Bundestagswahlprogramm der Linken wird ausdrücklich eine Streichung der Paragrafen 218 bis 219b StGB gefordert, während SPD und Grüne etwas vorsichtiger postulieren, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden solle. Die FDP will dagegen nur das so genannte Werbeverbot des § 219a StGB abschaffen. […]

Der gesamte Artikel hier.