Meine Rede zum Adoptionshilfe-Gesetz

Rede vom 28.05.2020

Der Bundestag hat am 28.05.2020 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das von LGBTI-Aktivist*innen scharf kritisierte „Adoptionshilfe-Gesetz“ verabschiedet. Wir Grüne begrüßen zwar auch die positiven Aspekte des Gesetzes, das längst eine Modernisierung benötigte.

Meine Rede im Bundestag zum Adoptionshilfegesetz

Aber: Ich wurde selten von einem Gesetzesverfahren so enttäuscht, wie von diesem. Eine moderne Familienpolitik sieht anders aus. Denn das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen gleichgeschlechtlichen und nicht-gleichgeschlechtlichen Ehepaaren. Frauenpaaren bleibt, bis zur vollkommenen Elternschaftsanerkennung weiterhin nur der Weg über die Stiefkind-Adoption, obwohl dieses Verfahren Frauenpaare eindeutig diskriminiert. Was wir jetzt also endlich brauchen ist eine Reform des Abstammungsgesetzes, denn ein Kind, das in eine Beziehung geboren wird, muss nicht adoptiert werden.

Mein Gesetzentwurf zur automatischen Anerkennung der Co-Mutterschaft wurde dieses Jahr erst abgelehnt. Ich werde nicht aufhören dafür zu kämpfen – Gleichstellung von lesbischen und bisexuellen Müttern jetzt!

Kurzintervention der CDU

Es ist nur schwer erträglich, mit welch ignoranter Haltung die Union Zwei-Mütter Familien mit einem Wunschkind wie Familien zweiter Klasse behandelt.

In ihrer Kurzintervention rechtfertigt die Kollegin Bettina Margarethe Wiesmann aber gerade mit dem Kindeswohl diese Pflichtberatung.

Die Kurzintervention der Abgeordneten Wiesmann im Anschluss an meine Rede

Meine Antwort darauf ist eindeutig: Wenn nur bei Frauenpaaren eine Beratung nötig ist, dann ist das Diskriminierung pur. Das muss enden!