IDAHOT: Für die Rechte von LGBTTI

Menschen sind unterschiedlich und verdienen in ihrer Unterschiedlichkeit Respekt und gleiche Rechte. Dafür kämpfen wir Grünen im Bundestag 365 Tage im Jahr. Wir sagen: Nein zu Homo- und Transphobie. Denn Hetze und Gewalt gegen LGBTTI – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, trans- und intersexuelle Menschen – ist Alltag. Deswegen braucht es eine Bundesregierung, die konsequent dagegen vorgeht, anstatt sich jedes Jahr just zu Beginn der CSD-Saison über Regenbogenflaggen vor Ministerien und die Beflaggungsordnung zu streiten und LGBTTI weiterhin wie Bürger*innen zweiter Klasse zu behandeln.

REGIERUNG VERHINDERT ABSTIMMUNG ÜBER „EHE FÜR ALLE“

Seit zwei Jahren verhindern Union und SPD eine Abstimmung über den grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Eheverbots für lesbische und schwule Paare, indem sie eine abschließende Diskussion im Rechtsausschuss bereits zum 28. Mal (!) vertagt hat. Den Widerstand der Großen Koalition gegen die Öffnung der Ehe für alle kann niemand mehr nachvollziehen.

1990 hat die grüne Bundestagsfraktion erstmals einen Antrag zur Ehe für alle in den Bundestag eingebracht. Danach sollte im Bürgerlichen Gesetzbuch klargestellt werden, dass die Ehe nicht nur von Mann und Frau, sondern auch von gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden darf. Dieses Recht sollte zudem auch intersexuellen Personen zustehen, die keine Geschlechtsangabe in ihrer Geburtsurkunde haben.

27 JAHRE PARLAMENTARISCHE INITIATIVEN FÜR DIE ÖFFNUNG DER EHE

Auch beim Transsexuellengesetz fehlt es der Bundesregierung an Haltung. Wir haben ein Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) eingebracht, das den Respekt vor der geschlechtlichen Identität der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Das geltende Transsexuellengesetz, das absurde Hürden für die Änderung des Vornamens und der Berichtigung des Geschlechtseintrags aufbaut, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren, soll abgeschafft werden.

RESPEKT VOR DER GESCHLECHTLICHEN VIELFALT

Das moderne Selbstbestimmungsgesetz muss die Würde des Menschen und den Respekt vor der geschlechtlichen Vielfalt in den Mittelpunkt stellen und die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit bestimmen lassen. Geschlechtliche Identität kann nicht diagnostiziert werden, nur Betroffene können darüber Auskunft geben. Entwürdigende Diagnoseverfahren zur Änderung des Namens oder der Geschlechtseintragung gehören abgeschafft.

EHE FÜR ALLE: KLAGE VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Seit mehreren Jahren blockieren CDU/CSU und SPD eine Abstimmung im Bundestag zur „Ehe für alle“. Im Rechtsausschuss haben die Koalitionsfraktionen bereits 28 Mal die Beratung des grünen Gesetzentwurfes verweigert. Selbst einen gleichlautenden Gesetzentwurf des Bundesrates lässt die Koalition versauern und blockiert ebenfalls eine Entscheidung. Das ist eine Missachtung der Lesben und Schwulen, sowie des breiten Willens der Bevölkerung. 80 Prozent sind dafür, die Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu beseitigen.

ES IST GENUG EHE FÜR ALLE DA

Lesben und Schwulen auf Dauer nur auf das familienrechtliche Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verweisen, vermittelt das Bild, dass es sich um Lebensgemeinschaften minderen Rechts und minderen Werts handelt.

Die Union sieht es offenbar als ihren konservativen Markenkern an, Lesben und Schwule als Bürger*innen zweiter Klasse zu behandeln. Die SPD-Fraktion hat zwar kürzlich selbst einen Gesetzentwurf zu Öffnung der Ehe beschlossen. Das ist aber reine Taktik, denn sie denkt nicht daran, den auch im Bundestag einzubringen. Dort kuscht sie vor der Union.

Mit Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben wir mit Rot-Grün 2001 das Fundament zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen gelegt. Vor 16 Jahren war Deutschland damit noch ein Vorreiter in Europa. Heute hinkt es hinterher. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein großer Fortschritt aber rechtspolitisch eine Übergangstechnologie. Die Öffnung der Ehe und die volle Gleichstellung waren damals politisch noch nicht durchsetzbar. Sowohl die SPD als auch die damalige Opposition aus CDU/CSU, FDP und der Linken stemmte sich damals mit unterschiedlichen Begründungen gegen grüne Forderungen, Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren komplett zu beenden.

Hier weitere Informationen zum Thema IDAHOT sowie zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.