Fachgespräch – Prostituiertenschutzgesetz: Wo Schutz drauf steht, muss Schutz drin sein

Eine Reform des Prostituiertenschutzgesetzes ist längst überfällig. Ministerin Schwesig hat sich nach langem Zögern und Verhandlungen mit der Union auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Der Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verfehlt jedoch klar das Ziel, den Schutz für Prostituierte deutlich zu verbessern.

Das Gesetzesvorhaben führt in weiten Teilen in die falsche Richtung. Trotz der einhelligen Kritik der Expertinnen und Experten sollen die Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung umgesetzt werden. Dass damit das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten verletzt und Behörden in Kommunen und Ländern immens belastet werden, wird ignoriert – ebenso die Voraussagen und Auskünfte anderer Länder wie Österreich, dass Anmeldepflicht und verpflichtende Gesundheitsberatung nichts bringen. Der Gesetzentwurf setzt die Diskriminierung und Stigmatisierung von Prostituierten fort und drängt viele in die Illegalität. Der Zugang zu ergebnisoffenen akzeptierenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten wird erschwert. So wird kein Vertrauen in den Staat geschaffen.

Wir wollen zeigen, dass dies bestenfalls Symbolpolitik ist, die unverhältnismäßigen Druck auf die Prostituierten ausübt, anstatt sie zu schützen. Wir wollen die Hauptkritikpunkte mit Expertinnen und Experten diskutieren.

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns zu diskutieren.

Ort:
Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Saal E800
Konrad-Adenauer-Straße 1
10557 Berlin

Zeit
24. November 2015
11:00 Uhr – 13:30 Uhr

Anmeldung
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
T. 030/227 51066, F. 030/227 56058
ak5@gruene-bundestag.de
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