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Ein Grundsatz meiner Arbeit

Transparenz

Für mehr Klarheit

Auf dieser Seite informiere ich offen über meinen beruflichen Werdegang sowie über meine Einkünfte und Tätigkeiten. Mir ist es wichtig, meine Arbeit nachvollziehbar zu machen und Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu übernehmen.

Ein wichtiger Grundsatz meiner Arbeit ist die Transparenz. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Bezüge ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalte und auch, ob ich weitere Einkünfte über meine Abgeordnetentätigkeit hinaus habe.

Abgeordnetenentschädigung

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Ab dem 01. Juli 2024 beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.227,20 € monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern. Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht.

Amtsausstattung

Um mein Mandat ausüben zu können, erhalte ich die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2024 bei monatlich 5.051,54 € liegt.

Hiermit sollen die in Ausübung meines Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden. Dazu zählen die Einrichtung und Unterhaltung meines Wahlkreisbüros in Krefeld, die Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches. Neben der Kostenpauschale habe ich als Abgeordnete Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für mich und meine Mitarbeiter*innen, einschließlich der notwendigen Kommunikationsgeräte und Möblierung.

Wie alle Abgeordneten kann ich Dienstfahrzeuge des Bundestags im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem erhalte ich eine Netzkarte 1. Klasse der Deutschen Bahn und bekomme Inlandsflugkosten ersetzt, soweit diese in Ausübung meines Mandates anfallen.

Altersentschädigung

Eine Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört haben. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an.

Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 – statt zuvor 23 – Mitgliedsjahren erreicht.

Mitgliedschaften

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich. Hier finden Sie die Webseite der Stiftung.

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
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Mitglied des Kuratoriums
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Kooptiertes Mitglied im Kuratorium
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Mitglied im Stiftungsrat.
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Mitglied im Parlamentarischer Beirat für Bevölkerung und Entwicklung
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Stellvertretendes Mitglied im Kuratorium
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Mitglied im Beirat
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  • Frauenberatungsstelle Krefeld e.V.
  • Mitglied im Föderverein des Kresch-Theater Krefeld
  • Amnesty International e.V.
  • Nabu e.V.

Der jährliche Rechenschaftsbericht der Partei Bündnis 90/Die Grünen wird regelmäßig veröffentlicht und weist für das Jahr 2019 meine Spenden an die Partei mit 23.434,00 Euro aus.