Konversionstherapien: Grüne für ein schnelles Gesetzgebungsverfahren

Zum vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es wurde Zeit. Darum begrüßen wir den lang erwarteten Gesetzentwurf zum Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ und hoffen, dass er bald im Bundestag diskutiert und möglichst schnell beschlossen wird.

Es ist sehr erfreulich, dass die Notwendigkeit gegen solche schädlichen Pseudotherapien vorzugehen nun unter allen demokratischen Parteien Konsens ist. Als wir Grüne 2013 unseren ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt und die Diskussion darüber angestoßen haben, war diese noch anders.

Der Gesetzentwurf hat aber leider auch einen wichtigen Makel: Bei 16- bis 18-Jährigen soll das Verbot nicht greifen, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die/Der Behandler/in muss den Nachweis erbringen, dass die behandelte Person die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt. Da in der Praxis Jugendliche u.a. von ihren Eltern unter enormen Druck gesetzt werden könnten, würde eine solche Regelung an der Realität vorbei gehen. Daher muss der Gesetzentwurf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nachgebessert und diese Ausnahme gestrichen werden. Als Grüne sagen wir unsere konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen des Bundestages zu.

Allerdings brauchen wir mehr als nur ein strafrechtliches Verbot. Es bedarf darüber hinaus weitere Maßnahmen, um dieser Scharlatanerie ein Ende zu setzen. Zu den Maßnahmen gehören u.a. Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten vergrößern und über die Gefährlichkeit von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung üb erprüft werden, damit die sogenannten „Konversionstherapien“ nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht. Dazu haben wir Anfang des Jahres einen ausführlichen Aktionsplan vorgeschlagen und hoffen, dass auch er Unterstützung aller demokratischen Fraktionen im Bundestag findet.

Der aktuelle grüne Antrag:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Der aktuelle grüne Gesetzentwurf:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Gesetzentwurf von 2013:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/128/1712849.pdf