Siegessäule: Konversionstherapien für Volljährige bleiben erlaubt

Artikel vom 22.04.2020

Um den Schutz vor so genannten Konversionsbehandlungen ging es heute Vormittag im Gesundheitsausschuss. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde abschließend beraten.

Das Gesetz soll vor „Behandlungen“ schützen, die auf eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung bzw. der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zielen. Der im November letzten Jahres von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf war von verschiedenen Parteien, LGBTI*-Verbänden und Fachleuten kritisiert worden: vor allem dafür, dass der Schutz sich weitgehend auf Personen unter 18 Jahren beschränkt. Für einwilligungsfähige volljährige Personen bleiben diese „Therapien“ weiterhin erlaubt. Auch gehen Eltern und Erziehungsberechtigte straffrei aus, wenn sie ihre Kinder zu diesen „Behandlungen“ drängen – es sei denn, so der Wortlaut im Gesetz, sie würden durch diese Tat ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht „gröblich verletzen“. Zudem durfte, laut dem originalen Gesetzesentwurf, für Konversionstherapien auch weiterhin „nicht-öffentlich“ geworben werden.

Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen.