Verbot sogenannter Konversionstherapien ist überfälliger Schritt

Zum von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzen twurf zum Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Sogenannte „Konversionstherapien“ sind eine gefährliche Scharlatanerie. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf erfüllt sich die grüne Forderung nach einem Verbot dieser Pseudotherapien, das wir erstmals 2013 in einem Gesetzentwurf gefordert haben.

Wir freuen uns, dass das Bundesgesundheitsministerium die einhellige Kritik der Verbände sowie der grünen Bundestagsfraktion berücksichtigt hat und einen Teil der Ausnahmeregelungen für 16- bis 18-jährige gestrichen hat. Neben dem Verbot von Pseudotherapien zu Homosexualität werden endlich auch schädliche Behandlungen zu allen Formen der Geschlechtsidentität in dem Gesetz erfasst.

Sehr kritisch bewerten wir jedoch einen Passus, der es Eltern und Erziehungsberechtigten weiterhin und ohne Folgen ermöglicht, Pseudotherapien durchzuführen. Denn dies kann dazu führen, dass Jugendliche weiter unter enormen Druck geraten. Wir fordern, dass der Gesetzentwurf Jugendliche auch vor dem Druck aus ihrem Umfeld schützt – und zwar ausnahmslos. Daher werden wir im Verfahren darauf pochen, dass diese Regelung gestrichen wird.

Über das strafrechtliche Verbot hinaus wollen wir weitere, aufklärende Maßnahmen, die dazu beitragen, diesen schädlichen Behandlungen von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität endlich ein Ende zu setzen. Niemand, weder Lesben, Schwule, non-binäre, transsexuelle noch hetero- oder bisexuelle Menschen bedürfen einer Heilung. Eine Aufklärungskampagne und ein Aktionsplan zur Bekämpfung sogenannter „Konversionstherapien“ und ihren Folgen muss dieses Gesetz begleiten.