Neues Deutschland: Asylrecht verhindert Frauenschutz

Istanbul-Konvention: Asylrecht verhindert Frauenschutz (neues-deutschland.de)

Vom Schutz in Frauenhäusern sind neben Asylbewerberinnen auch Studentinnen, die staatliche Leistungen beziehen, teils ausgeschlossen, darauf wies Britta Schlichting von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hin. Geflüchtete Frauen wagten zudem oft nicht, eine Strafanzeige zu stellen, »weil sie nicht wissen, was das für ihren Aufenthaltsstatus bedeutet«, berichtete sie. Ulle Schauws forderte, von Gewalt betroffene Frauen müssten endlich ein Bleiberecht bekommen.

Für Frauen in Sammelunterkünften hat das BMFSFJ laut Schauws zwar ein Schutzkonzept erarbeitet. Doch für die Umsetzung, berichtet Schauws, sei das Bundesinnenministerium zuständig. Wie Ressortchef Horst Seehofer (CSU) und seine Männer die Diskriminierung geflüchteter Frauen rechtfertigen oder aber beenden wollen, ist unklar. Eine entsprechende Anfrage des »nd« wurde bislang nicht beantwortet. Viele Fachfrauen dringen auf eine Klärung. »Entweder gilt der Gewaltschutz für alle, oder er gilt eben nicht«, findet auch Ulle Schauws.

Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen.