Ein Gesetz ohne Folgen

Zur Studie des Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Unsere Kritik bei Einführung des Gesetzes hat sich bestätigt: Es ist kein Durchbruch in Sachen Entgeltgleichheit, es ist kein gutes Gesetz. Denn zu viele Unternehmen ignorieren das Gesetz und damit läuft es faktisch ins Leere.

Die Regelungen im Gesetz müssen dringend verbessert werden. Viel mehr Frauen müssen ein Auskunftsrecht bekommen, auch Beschäftigte kleinerer Betriebe müssen miteinbezogen werden. Die Unternehmen sind auch nach wie vor nicht verpflichtet, ihre Strukturen auf Benachteiligungen hin zu überprüfen. Sie werden vom Gesetz nur aufgefordert, dies doch bitte zu tun. Das ist einfach zu wenig. Wir brauchen auch Sanktionen, damit das Gesetz nicht wirkungslos bleibt. Und ein wirklicher Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit wäre es, wenn die Möglichkeit einer starken Verbandsklage gesetzlich geschaffen wird, mit der Frauen unterstützt werden. Denn wenn Frauen Benachteiligungen vermuten, müssen sie nach wie vor alleine vor Gericht ziehen und alleine klagen.

Dieses Gesetz täuscht politisches Handeln bloß vor – und stärkt in keiner Weise die Rechte der Frauen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, hier unbedingt nachzubessern.