Rechtliche Nachteile für gleichgeschlechtliche Paare bleiben bestehen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ vorgelegt. Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf ist eine Minimallösung. Die redaktionelle Angleichung von Gesetzestexten und die Festlegung, dass ehebezogene Kollisionsnormen auch in Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen gelten sollen, ist zwar richtig und wichtig, greift aber viel zu kurz. Auch dieser Entwurf wird wieder nicht alle rechtlichen Nachteile für gleichgeschlechtliche Paare beseitigen.

Den abstammungsrechtlichen Reformbedarf, den das Eheöffnungsgesetz 2017 keine Rechnung getragen hat, lässt auch dieser Entwurf völlig außen vor. Die Stiefkind Adoption ist die bislang einzige Möglichkeit, durch die Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwei rechtliche Elternteile bekommen können. Aber sie ist aufwendig und ein oft sehr langwieriger Prozess. Hier braucht es dringend eine gesetzliche Anpassung. Einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Abstammungsrecht bei gleichgeschlechtlichen Ehen hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits vorgelegt. Jetzt liegt es an der Regierung, endlich auch in diesem Punkt aktiv zu werden.

Darüber hinaus gibt es erheblichen Handlungsbedarf im Steuerrecht. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium blockiert die vom Bundestag beschlossene Rückwirkung im Steuerrecht für die Paare, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das ist mit dem Willen des Gesetzgebers nicht vereinbar und zwingt gleichgeschlechtliche Paare, erneut ihre Rechte vor den Gerichten geltend zu machen.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hier zu finden:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904670.pdf

Der Gesetzentwurf der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Abstammungsrecht ist hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902665.pdf