Bedingungen der Unterbringung und der Gewährleistung von Gewalt- und Diskriminierungsschutz gegenüber Frauen und LSBTTI in AnkER-Zentren

Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Queerpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

„Rund einen Monat nach Inbetriebnahme der ersten AnkER-Zentren bestätigt das Bundesinnenministerium, dass die Verfahrensbeschleunigung um jeden Preis betrieben werden soll.

Das BMI hat kein Konzept, wie eine menschenwürdige Unterbringung von Personen, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben wie Frauen oder LSBTTI, in den AnkER-Zentren gewährleistet werden soll. Offen gibt das BMI zu, dass es bislang weder Vorgaben noch ein eigenes Konzept für AnkER-Zentren vorgelegt hat und sieht die Aufgabe, den „Koalitionsvertrag umzusetzen“, wörtlich bei den Ländern. Der Bundesinnenminister empfindet offenbar keine Verantwortung für sein eigenes Tun. Vor allem bleibt die Bundesregierung die Antwort auf die Frage schuldig, wie besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung betroffene Frauen und LSBTTI im beschleunigten Verfahren, identifiziert und geschützt werden können. Ausnahmen vom Beschleunigungsgebot sind laut Bundesregierung nicht vorgesehen. Es ist zu befürchten, dass bereits traumatisierte und von Gewalt betroffene Frauen und LSBTTI im beschleunigten Asylverfahren nicht erkannt und in AnkER-Zentren untergebracht werden. Für die Betroffenen kann dies eine Gefährdung mit massiv negativen Folgen für Psyche und Körper bedeuten, wenn Traumatisierungen und strukturelle geschlechtsspezifische Gewalt ignoriert und die Betroffenen in Sammellagern ohne besondere Schutzmaßnahmen kaserniert werden.

Wir Grüne fordern daher eine Abkehr von Seehofers Kurs. Es ist unmenschlich und unverantwortlich, das unbedingte Vorgehen zur Durchsetzung von Abschiebungen im Schnelldurchlauf über die Rechte von besonders verletzbaren Personengruppen wie Frauen und LSBTTI zu stellen, die Schutz und Hilfe dringend benötigen.“

„Der Bundesinnenminister gibt unumwunden zu: Er hat keinen Plan, schon gar nicht für den Schutz besonders verletzbarer Menschen.

Was fehlt sind:

  • ein Gesamtkonzept,
  • einheitliche Vorgaben und Empfehlungen,
  • Ausnahmen, z.B. für Frauen, die kurzfristig Schutz im Frauenhaus benötigen,
  • verbindliche Absprachen zum Gewaltschutz und klare Zuständigkeiten,
  • zusätzliche Schutzmaßnahmen für Traumatisierte.

Wie die Bundesregierung in puncto AnkER-Zentren agiert, ist nicht hinnehmbar. Der Bundesinnenminister sieht keine Notwendigkeit, Schutzkonzepte vorzugeben und verbindlich zu regeln. Und die Bundesfrauenministerin hält sich hier – zu meinem völligen Unverständnis und trotz der mit UNICEF erarbeiteten verbindlichen Mindeststandards zum Schutz in Flüchtlingsunterkünften -– scheinbar komplett raus! https://www.bmfsfj.de/blob/117472/f6ec3b5df6c5b876861562d38f5e6b3a/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-data.pdf

Wir halten an der Forderung einer bundesgesetzlichen Implementierungspflicht von Schutzkonzepten fest und erwarten von der Bundesregierung, das vom Vorgängerkabinett beschlossene Bundesgesetz zu den Mindestanforderungen an Träger von Aufnahmeeinrichtungen zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung erneut in die Abstimmung zu bringen.

Frauen vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen, muss auch in AnkER-Zentren oberste Priorität haben. Die Bundesregierung verschließt ganz offensichtlich die Augen vor den Problemen, Risiken und bedrohlichen Ängsten, denen Frauen und LSBTTI in AnkER-Zentren ausgesetzt sind.

Die Bundesregierung vermeidet in ihrer Antwort konsequent den Begriff „LSBTTI“ und formuliert stattdessen „die in der Fragestellung genannten Personen.“ Da drängt sich zu Recht die Frage auf, ob die Bundesregierung die spezifische Problemlage und den Schutzbedarf von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen wirklich ernst nehmen will. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier geschlossen und verantwortlich zu handeln und den Schutz sowie Zugänge zu medizinischer und psychologischer Versorgung von Frauen und LSBTTI, die wegen ihres Geschlechts oder sexuellen Orientierung Gewalt erfahren haben und weiter gefährdet sind, in AnkER-Zentren sicher zu stellen.“

Die Kleine Anfrage können Sie hier einsehen.