Ärzteblatt: Befangenheitsantrag unterbricht Strafprozess gegen Gynäkologinnen

In Kassel stehen erneut zwei Ärztinnen vor Gericht, weil sie auf Ihrer Internetseite darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Am 29. August 2018 war die Gerichtsverhandlung. Es kam zu keinem Urteil, da die Verteidigung dem Richter Befangenheit vorwarf. Die Grünen wiederholten unterdessen ihre Forderung, den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches zu streichen. „Was wir brauchen, ist eine klare politische Entscheidung für die Selbstbestimmung von Frauen und für die Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten“, sagte die Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Bundesagsfraktion, Ulle Schauws.

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