nd: Nur wenige nutzen Lohnauskunftsrecht

Das Entgelttransparenzgesetz regelt, dass Mitarbeiter*innen, sofern sie mehr als sechs Kollegen des anderen Geschlechts in einer vergleichbaren Position haben, das Unternehmen nach dem mittleren Lohn jener Kolleg*innen fragen dürfen. Damit sollen vor allem Frauen in Lohnverhandlungen ein Argument für ein besseres Gehalt an die Hand bekommen können. Unklar ist, was die zu gering Bezahlten mit der Information anfangen. Denn es gibt keinen Automatismus, dass sie anschließend besser bezahlt werden. Kritiker*innen hatten das Gesetz deswegen schon bei der Einführung als zahnlosen Tiger bezeichnet. Die Grünen hatten gar ein Verbandsklagerecht für die Einklagung des angemessenen Gehalts gefordert. Das Gesetz sei viel zu schwach ausgelegt, um das Ziel der Lohngleichheit tatsächlich zu erreichen, sagte deren frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws auf nd-Anfrage. »Die aktuelle Studie von Kienbaum unterstreicht dies. Es gibt kaum Auskunftsanfragen der Frauen.« Zudem sei es unzureichend, dass das Auskunftsrecht erst bei Unternehmen ab 200 Beschäftigten greife.

Den gesamten Artikel von Alina Leimbach auf Neues Deutschland können Sie hier nachlesen.