Veranstaltung zum Thema §219a

Gemeinsam war ich mit Kristina Hänel am letzten Wochenende zu Gast bei den Wiesbadener Grünen. Das Motto lautete „Mein Bauch gehört immer noch mir!“

Die Allgemeinmedizinerin Hänel war im letzten Jahr wegen §219a StGB angeklagt und in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Das fällt aber unter das sogenannte „Werbeverbot für Abtreibungen“. Seither wird über diesen Fall und über das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen und über Informationsfreiheit und Rechtssicherheit von Ärzt*innen im Bundestag heftig gestritten. Seit dem Prozess in Gießen kennen und schätzen Kristina Hänel und ich uns außerordentlich. Daher war die Veranstaltung auch ein sehr willkommenes Wiedersehen.

In meiner Rolle als frauenpolitische Sprecherin und federführende Abgeordnete für das Thema §219a der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen war ich zu der Veranstaltung eingeladen, um die politischen Dimensionen zu beleuchten.

Ich meine, wir müssen genau aufpassen, wenn ein Staat versucht Frauenrechte einzuschränken. Denn international hat sich gezeigt, dass dies der erste Schritt ist, um auch allgemein Bürgerrechte zu beschneiden. Dabei ist nur in einem Land, in dem jeder und jede einzelne frei ist, auch die Gesellschaft als Ganzes wirklich frei.