AKP: Geschlechtsspezifische Gewalt – Wie steht es um die Umsetzung der Istanbul-Konvention?

Berlin (rah). Sie gilt als Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Europa: die Istanbul-Konvention. Ihre Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen sowie die Präventions- und Hilfsangebote zu verbessern. Die Bundesregierung hat diesen völkerrechtlichen Vertrag letzten Oktober ratifiziert, seit 1. Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ auch hierzulande in Kraft.

Die anstehenden Aufgaben müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam angehen. So beim Thema Frauenhäuser – deren schlechte Finanzierung ist seit Jahren ein Problem, außerdem müssen gewaltbetroffene Frauen dort immer länger bleiben, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden. Dazu nur zwei Beispiele: Das Autonome Frauenhaus Leipzig musste im Jahr 2017 88 Frauen mit ihren insgesamt 109 Kindern abweisen, weil kein Zimmer frei war (Mitteilung vom 19.3.2018). In Paderborn waren es nach AKP-Informationen letztes Jahr sogar über 200 Frauen und über 300 Kinder, für die kein Platz war. „Das darf nicht sein“, kommentiert Ulle Schauws solche Zustände. Die Sprecherin für Frauenpolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion sagte zur AKP: „Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie für eine solide Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen auch über den Bund sorgt.“ Und das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, dass alle betroffenen Frauen bundesweit Zugang zu den Beratungs- und Schutzangeboten der Frauenhäuser und -beratungsstellen haben. Vor allem Flüchtlingsfrauen und Frauen mit Behinderungen bräuchten mehr Schutz in Recht und Praxis.

Als eine der ersten auf lokaler Ebene hat die Fraktion Die Grünen/rosa Liste in München die Istanbul-Konvention in einem Antrag thematisiert und nach dem Stand seiner Umsetzung in der bayerischen Landeshauptstadt gefragt.

Weitere Informationen zum Artikel und dem Heft der Fachzeitschrift für Alternative Kommunal Politik finden Sie hier.