Taz: Informationen zu Abtreibungen

In Deutschland ist das Werben für Schwangerschaftsabbrüche durch Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verboten. Das Wort Werben wird in dem Paragrafen jedoch weit gefasst. Die Bundestagsfraktionen der CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken diskutieren eine Änderungen des Paragrafen. Nicht zuletzt Paragraf 219a, das Verbot der „Werbung“ für Abtreibungen, mache es Beratungsstellen schwer, an diese Information zu kommen, sagt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Nicht nur ungewollt Schwangere haben ein Informationsdefizit, sondern offensichtlich auch die Union, die vor dieser Realität die Augen verschließt.“

Den gesamten Artikel von Dinah Riese in der taz können Sie hier nachlesen.