Statement zu §219a und den Äußerungen von Jens Spahn

Zu den aktuellen Äußerungen von Jens Spahn zu §219a erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

„Die Kritik an Jens Spahn hat anscheinend Wirkung gezeigt. Er hat zumindest verbal abgerüstet. Wenn man sich seine Äußerung genau anschaut, wird aber klar, dass es inhaltlich keinerlei Kompromissbereitschaft seitens der Union bezüglich 219a gibt. Es ist völlig offenkundig, dass der Paragraf 219a objektive medizinische Informationen verhindert und dass Frauen, die sich in einer Notlage befinden, einen sehr berechtigten Anspruch auf solche Informationen haben. Wir müssen für objektive Informationen für Frauen und für Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sorgen, und zwar außerhalb des Strafgesetzbuches. Dem sollte sich die Union nicht weiter verweigern. Wenn die Kollation es ernst meint, sollte sie zügig einen Gesetzentwurf vorlegen. Union und SPD müssen aufhören, das parlamentarische Verfahren zu behindern, indem sie die Anhörung im Rechtsausschuss auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.“