Paragraph 219 im Deutschen Bundestag

Anlässlich des Widerspruchs der Großen Koalition zum vereinbarten Anhörungstermin, erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

„Die SPD will den vereinbarten Termin für eine Anhörung zur Gesetzesreform auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben. Die SPD lehnte sowohl einen Anhörungstermin am 16. April als auch einen Alternativtermin am 14. Mai 2018 ohne sachlichen Grund ab.

Dabei wäre es auch für den versprochenen Gesetzesentwurf der Großen Koalition förderlich, eine Anhörung durchzuführen und die Erkenntnisse darin zu verankern.

Wir stellen fest: Die Arbeit der neuen Großen Koalition fängt an, wie sie geendet hat. Das Gesetzesvorhaben zur Abschaffung des § 219a StGB droht zur neuen Ehe für Alle 2.0 zu werden.  Dort wurde der Termin zur Anhörung vier Jahre lang im Rechtsausschuss durch Geschäftsordnungsanträge von der Tagesordnung abgesetzt.

Es heißt zwar: Gut Ding will Weile haben. Es bleibt aber zu Gunsten der Rechtsklarheit für Ärztinnen sowie Frauen zu hoffen, dass anders als bei der Ehe für Alle, die Abschaffung des § 219a StGB nicht erst in der letzten Woche der 19. Wahlperiode Gesetz wird.“