Taz: Umstrittener Paragraf 219a

Der Deutsche Bundestag diskutierte am 22. Februar 2018 über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem eigenen Gesetzentwurf die Streichung des Paragrafen, ebenfalls die Fraktion DIE LINKE. Hintergrund ist das Gerichtsurteil gegen die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis vornehmen zu lassen informiert. Hänel wurde im November 2017 zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt. „Ich werde massiv dafür argumentieren, das außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln“, meint auch Ulle Schauws, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. „Sonst können ÄrztInnen weiter angezeigt werden.“

Den gesamten Artikel von Dinah Riese und Patricia Hecht in der taz können Sie hier nachlesen.