Die Welt: Beim Werbeverbot für Abtreibung knickt die SPD ein

Der Deutsche Bundestag diskutierte am 22. Februar 2018 über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem eigenen Gesetzentwurf die Streichung des Paragrafen, ebenfalls die Fraktion DIE LINKE. Hintergrund ist das Gerichtsurteil gegen die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis vornehmen zu lassen informiert. Hänel wurde im November 2017 zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt. „Wir möchten, dass die Informationsrechte gestärkt und Frauen Zugänge zu seriösen, medizinischen und zeitgemäßen Informationen bekommen“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. „Ärzte müssen Schwangere ausführlich informieren dürfen, ohne dafür vor Gericht zu landen.“

Den gesamten Artikel Sabine Menkens auf Die Welt können Sie hier nachlesen.